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bei der Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundliche Kommunen
Sachsen-Anhalt e.V.

Überholabstand

Überholabstand

Der Mindestabstand von 1,50 m bzw. 2 Meter beim Überholen von Radfahrenden galt durch Gerichtsurteile auch schon vorher. In der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dies nun festgeschrieben. Autofahrende müssen Radfahrende innerorts mit mindestens 1,50 Meter...
Radzählanlagen

Radzählanlagen

Die AGFK LSA ist im Besitz von sechs mobilen und einfach zu installierenden Radzählanlagen der Marken Eco Counter (Schlauchmesssystem) und datacollect (Radardarmessgeräte). Die Anlagen sind sehr vielseitig auf Straßen sowie im Gelände einsetzbar. Für die...