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bei der Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundliche Kommunen
Sachsen-Anhalt e.V.

Überholabstand

Überholabstand

Der Mindestabstand von 1,50 m bzw. 2 Meter beim Überholen von Radfahrenden galt durch Gerichtsurteile auch schon vorher. In der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dies nun festgeschrieben. Autofahrende müssen Radfahrende innerorts mit mindestens 1,50 Meter...
Sichtbar werden

Sichtbar werden

Sichtbar werden​ Zur Förderung der Verkehrssicherheit und Sensibilisierung für ein kooperatives Miteinander im Straßenverkehr wurde der erste Teil des Projektes Radiowerbung unter dem Slogan „Sichtbar werden“ umgesetzt. In der Zeit vom 29.10.2023 bis 14.12.2023 wurde...