Sonderprogramm Stadt und Land

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Finanzhilfen im Sonderprogramm „Stadt und Land“ verstetigt. Bis in das Jahr 2028 stehen nun insgesamt 1,8 Milliarden Euro für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung.

Der Bund stellt den Ländern seit dem Jahr 2020 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden insbesondere zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ein solches trägt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität bei, aggregiert Quelle-Ziel-Verkehre, vermeidet Staus und verflüssigt den Verkehr insgesamt. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver für die Radfahrenden zu gestalten und einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen.

Nähere Informationen finden Sie hier

https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Radverkehr/SonderprogrammStadtLand/Rechtsvorschriften/rechtsvorschriften_node.html