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bei der Arbeitsgemeinschaft
Fahrradfreundliche Kommunen
Sachsen-Anhalt e.V.

Überholabstand

Überholabstand

Der Mindestabstand von 1,50 m bzw. 2 Meter beim Überholen von Radfahrenden galt durch Gerichtsurteile auch schon vorher. In der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dies nun festgeschrieben. Autofahrende müssen Radfahrende innerorts mit mindestens 1,50 Meter...