Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Radwege in Sachsen-Anhalt baut auf dem Prinzip der ZEB für Bundesfern- und Landesstraßen auf. Mit dem Messfahrzeug werden gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen (ZTV ZEB-StB) die Zustandsmerkmale Griffigkeit, Längs- und Querebenheit sowie verschiedene Substanzmerkmale der Fahrbahnoberfläche erfasst.
Aus den erfassten Daten wird für jeden Wegeabschnitt ein Gebrauchswert und ein Substanzwert ermittelt. Aus beiden Werten wird der Zustandswert (1 – 5, vergleichbar mit Schulnoten) abgeleitet. Im Ergebnis wird eine einheitliche Bewertung für alle erfassten Radverkehrsanlagen vorliegen.
2023 wurden deshalb in Sachsen-Anhalt alle straßenbegleitenden Radwege an Landesstraßen bereits zum zweiten Mal umfassend dokumentiert und bewertet. Erstmals erfasst wurden auch die straßenbegleitenden Radwege an Bundesstraßen.
Doch das Landesradverkehrsnetz beinhaltet auch Radverkehrsverbindungen, die in der Zuständigkeit der Landkreise und Gemeinden liegen. Erst durch die Verknüpfung mit der kommunalen Infrastruktur wird das Netz alltagstauglich. Deshalb wurden mit Zustimmung der Landkreise und Gemeinden auch kommunale Radverkehrsanlagen des Landesradverkehrsnetzes befahren und dokumentiert.
Insgesamt 15 Kommunen beteiligen sich darüber hinaus als Projektpartner und lassen auch alle weiteren Radverkehrsanlagen (außerhalb des Landesradverkehrsnetzes) in ihrem Zuständigkeitsbereich erfassen.
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