Neue Möglichkeiten für Kommunen durch StVO-Novelle

Am Freitag, den 15. August fand in der Mitgliedskommune Sandersdorf-Brehna eine öffentliche Veranstaltung zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) statt. Auf Einladung der Ratsfraktion SPD/Die Linke/Bündnis90/Die Grünen, sowie des Jugendbeirates war die Bundestagsabgeordnete Swantje Michaelsen zum Vortrag mit anschließender Diskussionsrunde und Besprechung konkreter Beispiele angereist.

Die neue StVO eröffnet den Kommunen mehr Möglichkeiten für die Gestaltung des Straßenraums. So war der bisherige Grundsatz die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs. Nunmehr sind durch die Novelle erstmals Aspekte der Umwelt, des Klimaschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung hinzu getreten.

Nun können durch Kommunen leichter Radwege, Zebrastreifen, Busspuren oder Tempo-30-Zonen errichtet werden. So können beispielsweise zwei Tempo-30-Bereiche, die bis zu 500 m auseinander liegen nun durchgängig zu einer Zone zusammen gezogen werden und die Anordnungsmöglichkeit von Tempo-30 wurde auf weitere Bereiche ausgedehnt (z.B. Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung). Allerdings ist die Begrifflichkeit teilweise schwammig. Ab wann ist beispielsweise ein Schulweg „hochfrequentiert“?

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift (VwV) zur neuen StVO ist seit April 2025 in Kraft. Sie wurde am 09.04.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit können die Kommune jetzt loslegen und die Möglichkeiten der Novelle für eine lebenswerte Stadt nutzen.