Mehr Spielraum für Kommunen

Im Oktober 2024 ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Vorrausgegangen war eine im Juni 2024 verabschiedete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, in welcher erstmals der Umwelt-, darunter der Klimaschutz, der Gesundheitsschutz, sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung als eigenständige Anordnungsgrundlagen aufgenommen wurden.

Die Anpassungen der StVO ermöglichen es den Kommunen nun, wichtige Verbesserungen zu mehr Lebensqualität, Klimaschutz und Sicherheit im Straßenverkehr umzusetzen.

Mit der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 3. April 2025 sind nun auch die weitergehenden Anwendungshinweise für die Kommunen erschienen. Die Änderungen finden Sie hier.

Wichtige Neuerungen sind beispielsweise die mögliche Einrichtung von Tempo-30-Zonen vor bestimmten Einrichtungen und entlang hochfrequentierter Schulwege, neue Möglichkeiten beim Bewohnerparken, der Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr oder der Einrichtung von Fußgängerüberwegen sowie das neue Verkehrsschild für Ladebereiche. Die VwV-StVO wurde vor kurzem im Bundesrat auch durch Hinweise der kommunalen Seite angepasst und liefert nun wichtige praktische Hinweise zur Umsetzung der neuen Möglichkeiten, verkehrliche Maßnahmen umzusetzen.

Kommunen sollten daher im Anwendungsbereich der StVO und der dazugehörigen VwV-StVO überprüfen, welche Änderungen umgesetzt werden können und auch den kommunalen Schilderwald entsprechend regelmäßig durchforsten (Stichwort: Verkehrsschau).