Einigung beim Straßenverkehrsgesetz – 14.06.2024

© Bundesrat | Steffen Kugler

Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2024 für das zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Bundestag hatte das Gesetz am 20. Oktober 2023 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Der Bundesrat jedoch hatte in seiner Sitzung am 24. November 2023 beschlossen, dem zustimmungspflichtigen Gesetz nicht zuzustimmen.

Der Beschlussempfehlung aus dem Vermittlungsausschuss zum Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes stimmten im Bundestag am 14.06.2024 die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke bei Abwesenheit der Gruppe BSW zu. Gegenstimmen kamen von der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion.

Was der neue Beschluss vorsieht

Mit dem Änderungsgesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsrecht berücksichtigt werden können. Städte und Gemeinden sollen mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Bewohnerparken erhalten. Das Gesetz schafft die dafür notwendige Grundlage, um in entsprechenden Verordnungen den Kommunen neue Befugnisse zu übertragen. Es ist somit auch Voraussetzung für die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung.

Der Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im Bundesrat keine Mehrheit finden.