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Die Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft

  • Kommunale Gebietskörperschaften des Landes Sachsen-Anhalt sowie deren Zusammenschlüsse können beitreten.

  • Die Mitgliedschaft wird durch Schreiben an die Geschäftsstelle beantragt.
  • Der Antrag hat eine Begründung sowie einen Beschluss des Vertretungsorgans der aufnahmeinteressierten Kommune zu enthalten.

  • Der Vorstand entscheidet mehrheitlich über den Aufnahmeantrag.
  • Nach positiver Entscheidung wird die Aufnahme durch Übergabe der Mitgliedsurkunde vollzogen.

  • Die Aufnahme als Mitglied setzt voraus, dass der Radverkehr im eigenen Zuständigkeitsbereich aktiv gefördert wird, zum Beispiel durch fachliche Konzeptionen mit Integration des Radverkehrs (Verkehrskonzepte, Mobilitätskonzepte, Projektlisten, Beschlüsse oder Vergleichbares).

Die Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft

  • Kommunale Gebietskörperschaften des Landes Sachsen-Anhalt sowie deren Zusammenschlüsse können beitreten.

  • Die Mitgliedschaft wird durch Schreiben an die Geschäftsstelle beantragt.
  • Der Antrag hat eine Begründung sowie einen Beschluss des Vertretungsorgans der aufnahmeinteressierten Kommune zu enthalten.

  • Der Vorstand entscheidet mehrheitlich über den Aufnahmeantrag.
  • Nach positiver Entscheidung wird die Aufnahme durch Übergabe der Mitgliedsurkunde vollzogen.

  • Die Aufnahme als Mitglied setzt voraus, dass der Radverkehr im eigenen Zuständigkeitsbereich aktiv gefördert wird, zum Beispiel durch fachliche Konzeptionen mit Integration des Radverkehrs (Verkehrskonzepte, Mobilitätskonzepte, Projektlisten, Beschlüsse oder Vergleichbares).