Die Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
- Kommunale Gebietskörperschaften des Landes Sachsen-Anhalt sowie deren Zusammenschlüsse können beitreten.
- Die Mitgliedschaft wird durch Schreiben an die Geschäftsstelle beantragt.
- Der Antrag hat eine Begründung sowie einen Beschluss des Vertretungsorgans der aufnahmeinteressierten Kommune zu enthalten.
- Der Vorstand entscheidet mehrheitlich über den Aufnahmeantrag.
- Nach positiver Entscheidung wird die Aufnahme durch Übergabe der Mitgliedsurkunde vollzogen.
- Die Aufnahme als Mitglied setzt voraus, dass der Radverkehr im eigenen Zuständigkeitsbereich aktiv gefördert wird, zum Beispiel durch fachliche Konzeptionen mit Integration des Radverkehrs (Verkehrskonzepte, Mobilitätskonzepte, Projektlisten, Beschlüsse oder Vergleichbares).