Das Land Sachsen-Anhalt fördert in den Jahren 2024 bis 2026 Lastenräder und nachhaltige Kleinstfahrzeuge. Landkreise und Gemeinden erhalten hierfür eine 90-prozentige Förderung. Eine 60-prozentige Förderung können gemeinnützige Vereine, Verbände, private Einrichtungen und Unternehmen, sowie öffentliche Einrichtungen erhalten.
Die Antragstellung ist jeweils nur in den Zeiträumen 15.03.-31.03. und 15.09.-30.09. möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nicht rückwirkend erfolgen kann. Die Anschaffung des Lastenrades darf erst nach der Antragstellung erfolgen. Das Förderprogtramm wird kofinanziert von der Europäischen Union (EFRE-RL Mobilität).
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